
Landgericht Koblenz schickt Anklage im Milliardenfall Operation Chargeback zurück und hebt alle Haftbefehle auf. Was das für den Prozess bedeutet.
Eigentlich sollte es hier bald um sehr viel Geld gehen: Millionen Kreditkarteninhaber weltweit, mutmaßlicher Betrug in dreistelliger Millionenhöhe, neun Angeschuldigte auf der Anklagebank. Doch der Prozess um die sogenannte Operation Chargeback findet vorerst nicht statt. Das Landgericht Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zurückgeschickt – und das wirft ein neues Licht auf einen Fall, der eigentlich schon als eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands galt.
Die zuständige große Strafkammer hat nach eigenen Angaben Zweifel an den bisherigen Ermittlungen. Sie hält weitere erhebliche Nachermittlungen und Datenauswertungen zu einzelnen Vorgängen für nötig. Zu diesem Schluss sei man nach Prüfung der Anklage und unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse aus kürzlich erfolgten Vernehmungen gekommen, teilte das Gericht mit. Die Akten gingen in dieser Woche zurück an die Anklagebehörde.
Im Zentrum der Vorwürfe stehen mehrere internationale kriminelle Netzwerke. Sie sollen Daten von mehr als 4,3 Millionen Kreditkartenkunden aus 193 Ländern abgegriffen und über Anmeldungen auf gefälschten Websites Rückbelastungen, sogenannte Chargebacks, ausgelöst haben. Weil viele der Kreditkarten ungültig waren, scheiterten Versuche, weitere 750 Millionen Euro zu erbeuten. Der tatsächliche Schaden der Operation Chargeback soll sich auf rund 300 Millionen Euro belaufen. Diese Zahl nannten im November 2025 Vertreter des Bundeskriminalamts, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, der Finanzaufsicht Bafin sowie der Zoll-Sondereinheit FIU.
Vor knapp einem Jahr hatten Ermittler in mehreren Ländern Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht. Die Razzien führten zur Sicherstellung von Vermögenswerten in zweistelliger Millionenhöhe und zur Festnahme von 18 Personen. In Deutschland stieg die Zahl der Verdächtigen auf 44. Zu den neun Angeschuldigten zählen unter anderem Mirko Hüllemann, Gründer von Heidelpay, heute Unzer, und die frühere Wirecard-Managerin Brigitte Häuser-Axtner. Bei den fraglichen Transaktionen spielten laut Berichterstattung der F.A.Z. die Zahlungsdienstleister Payone, Unzer, Nexi Germany, ehemals Concardis, sowie Wirecard eine wichtige Rolle.
Die Konsequenzen des Rückschlags sind erheblich. Das Landgericht Koblenz teilte zusätzlich mit, dass die Kammer nach Prüfung der Sach- und Rechtslage die Haftbefehle gegen alle neun Angeschuldigten aufgehoben hat. Ohne die noch vorzunehmenden Nachermittlungen lasse sich zum aktuellen Zeitpunkt und beim derzeitigen Ermittlungsstand ein dringender Tatverdacht für keinen der beiden geprüften Straftatbestände feststellen, weder für Computerbetrug noch für Betrug. Eine Aufrechterhaltung der Haft sei deshalb auch mit Blick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht möglich.
Die Richter machten zudem deutlich, dass nicht in jedem Fall automatisch von Computerbetrug auszugehen sei. Entscheidend sei aus ihrer Sicht, ob die verwendeten Kreditkartendaten bereits aus einem früheren Betrug stammen. Genau an diesem Punkt will die Kammer nun ansetzen und prüfen, ob die Haftbefehle grundsätzlich aufrechterhalten werden können. Mehrere Angeschuldigte saßen bis zu dieser Entscheidung in Untersuchungshaft. Sie weisen die Vorwürfe über ihre Verteidiger zurück.
Wie das Handelsblatt berichtet, umfasst die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 2399 Seiten. Ursprünglich sollten sich die neun Angeschuldigten ab November vor Gericht verantworten. Nach Informationen des Handelsblatts stand der Prozess bereits vor diesem Schritt des Gerichts auf der Kippe. Nun ist klar: Ein Starttermin ist vorerst nicht in Sicht. Die Generalstaatsanwaltschaft muss zunächst die geforderten Nachermittlungen vornehmen, bevor die Kammer erneut über die Zulassung der Anklage entscheidet.
Für Koblenz als Gerichtsstandort ist das Verfahren schon jetzt eine Nummer für sich. Selten verhandelt die Region einen Fall mit einer derart internationalen Dimension und einer so hohen Schadenssumme. Dass die Strafkammer nun selbst Zweifel an der Ermittlungsarbeit äußert, zeigt, wie komplex die Beweislage offenbar ist. Bei Tausenden mutmaßlich betroffenen Zahlungsvorgängen aus 193 Ländern braucht es am Ende eine wasserdichte juristische Grundlage, bevor ein Prozess überhaupt beginnen kann.
Während die Justiz in Koblenz an diesem Großverfahren arbeitet, bewegt sich die Stadt auch anderswo: Erst vor Kurzem ging es in einem früheren Beitrag um die Bundesförderung für Schwimmbäder und Sporthallen in der Region. Zwei völlig unterschiedliche Themen, aber beide zeigen: Koblenz ist immer wieder Schauplatz für Entscheidungen, die weit über die Stadtgrenzen hinaus Beachtung finden.
Was bleibt, ist Geduld. Für die Angeschuldigten, für die Ermittlerinnen und Ermittler, und auch für alle, die den Fall verfolgen. Ein Prozess dieser Größenordnung lässt sich nicht erzwingen, nur weil ein Starttermin im Kalender stand. Wer beim Blick auf die Nachrichtenlage kurz gestutzt hat, ist damit nicht allein — manchmal braucht Gerechtigkeit eben länger, als ein Terminkalender erlaubt.






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