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333 Millionen Euro für Schwimmbäder und Sporthallen: Was hinter der Bundesförderung steckt

Der Bund fördert Sportstätten mit 333 Millionen Euro, Schwimmbäder erhalten eigenen Fördertopf. Was das Bundesprogramm für Kommunen bedeutet, liest du hier.

Redaktion
·
30. Oktober 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 2 Tagen

Wenn der Bund beim Schwimmbad mitzahlt

Ein Freibad zu sanieren, kostet Geld – oft mehr, als viele Kommunen allein stemmen können. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf ein Förderprogramm, das seit Herbst 2025 bundesweit für Gesprächsstoff sorgt. Der Bund hat ein neues Programm aufgelegt, das Städten und Gemeinden bei der Sanierung ihrer Sportstätten unter die Arme greift. Und ja, das betrifft auch Schwimmbäder, wie wir sie an Rhein und Mosel kennen und schätzen.

Wer früh aufsteht, hat den Rhein für sich – aber ein marodes Freibad bringt niemandem etwas, egal zu welcher Uhrzeit. Deshalb lohnt sich ein genauerer Blick auf das, was der Bund da auf den Weg gebracht hat.

Das Bundesprogramm im Überblick

Bundesbauministerin Verena Hubertz hat im Oktober 2025 den Projektaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestartet. Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mitteilt, stehen im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für den aktuellen Projektaufruf 333 Millionen Euro bereit. Hubertz erklärt dazu, der Bund wolle in dieser Legislaturperiode bis zu einer Milliarde Euro bereitstellen, um alte Sportanlagen in moderne, barrierefreie und zukunftsfähige Orte des Sports zu verwandeln.

Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern. Bei Gebäuden steht laut Ministerium die energetische Sanierung im Fokus – die Bauten müssen nach Fertigstellung definierte energetische Standards erfüllen. Auch Sportfreianlagen wie Kunstrasenplätze können saniert oder umgewandelt werden, ebenfalls mit Blick auf Nachhaltigkeit. Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte, etwa an Sportvereine, ist dabei ausdrücklich möglich.

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise, sofern sie Eigentümer der jeweiligen Einrichtung sind. Projektskizzen für geeignete Sportstätten mussten bis zum 15. Januar 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht werden. Die eigentliche Auswahl der geförderten Projekte trifft der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Riesiger Andrang, begrenzte Mittel

Wie groß der Bedarf tatsächlich ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen des Deutschen Olympischen Sportbundes. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 22. April die Projekte der ersten Förderrunde ausgewählt. Nach Angaben des DOSB gingen in dieser ersten Antragsrunde mehr als 3.600 Projektskizzen ein, mit einem Gesamtvolumen von rund 7,5 Milliarden Euro. Zur Verfügung standen, wie bereits erwähnt, 333 Millionen Euro – das Programm war damit 22,5-fach überzeichnet.

Der DOSB begrüßt zwar, dass die Koalition Mittel aus dem Sondervermögen für den Sport mobilisiert hat, obwohl der Bund eigentlich nicht primär für die Sportstättenförderung zuständig ist. Gleichzeitig macht der Verband deutlich, dass die aktuellen Mittel bei Weitem nicht ausreichen, um den bestehenden Sanierungsstau in deutschen Kommunen zu beheben. Für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Förderlinie sieht der DOSB weiterhin grundlegenden Handlungsbedarf.

Ein eigener Fördertopf für Schwimmbäder

Besonders interessant für alle, die gerne ihre Bahnen ziehen: Ergänzend zur ersten Projektauswahl wurde bereits am 20. März 2026 ein weiterer Förderaufruf innerhalb des Programms veröffentlicht, der sich gezielt an kommunale Schwimmbäder richtet. Dafür stehen laut DOSB 250 Millionen Euro bereit. Gefördert werden insbesondere Sanierung, Modernisierung und Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Anträge konnten noch bis zum 19. Juni 2026 eingereicht werden.

Das zeigt: Der Bund hat erkannt, dass gerade Schwimmbäder ein eigenes Problem sind. Viele Becken in der Republik stammen aus den 1970er- und 80er-Jahren, die Technik ist in die Jahre gekommen, Energiekosten und Sanierungsstau wachsen parallel. Wer schon mal an einem Freibad vorbeigefahren ist, das seit Jahren eingezäunt und geschlossen bleibt, weiß, wie real dieses Problem ist.

Was noch fehlt

Der DOSB macht in seiner Einschätzung klar, dass zur Vollendung einer echten „Sportmilliarde“ noch ein entscheidender Schritt fehlt. Der bestehende Sanierungsstau in der Sportinfrastruktur bleibe immens. Deshalb müssten auch im Jahr 2027 zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen mobilisiert werden. Zudem seien die Länder gefragt, die im Kern für die Förderung der Sportstätten zuständig sind – sie müssten jetzt eine echte Investitionsoffensive starten, fordert der Verband.

Was das für uns in der Region bedeutet

Ob und welche Bäder und Sporthallen an Rhein und Mosel konkret von diesem Bundesprogramm profitieren, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht im Detail ablesen. Klar ist aber: Der Fördertopf existiert, die Konkurrenz um die Mittel ist groß, und gerade Schwimmbäder stehen seit dem gesonderten Förderaufruf im März 2026 besonders im Fokus. Das kennt ihr, oder? Dieses Gefühl, wenn man hofft, dass das Freibad um die Ecke auch im nächsten Sommer wieder öffnet. Programme wie dieses entscheiden am Ende mit darüber, ob aus Hoffnung Realität wird.

Zuhause klingt manchmal nach 98.0 – und manchmal auch nach dem Plätschern im Freibad, sobald die ersten warmen Tage kommen. Bis dahin bleibt abzuwarten, welche Kommunen aus der Region am Ende tatsächlich von den Bundesmitteln profitieren.

Quellen


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