
Vortrag in Koblenz-Moselweiß: Fachanwalt Dr. Markus Artz erklärte bei der Senioren Union, worauf es bei Vorsorgevollmacht, Testament und Erbrecht wirklich…
Wer kennt das nicht: Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testament schiebt man gerne vor sich her. Irgendwann, denkt man, hat man dafür Zeit. In Koblenz-Moselweiß haben sich kürzlich viele Menschen genau diese Zeit genommen. Die Senioren Union Koblenz hatte gemeinsam mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ins Weinhaus Antonius eingeladen, und wie die CDU Koblenz berichtet, folgten zahlreiche Interessierte der Einladung.
Referent des Abends war Dr. jur. Markus Artz, Fachanwalt für Erbrecht. Er nahm sich der Fragen an, die viele Menschen irgendwann beschäftigen: Was passiert, wenn ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann? Und wie sorge ich rechtzeitig vor, damit meine Wünsche auch gelten, wenn ich sie nicht mehr äußern kann?
Laut der CDU Koblenz machte Dr. Artz deutlich, dass eine Vorsorgevollmacht unerlässlich ist. Nur so lässt sich sicherstellen, dass im Fall von Krankheit oder Bewusstlosigkeit eine vertraute Person rechtswirksam Entscheidungen treffen kann. Ohne eine solche Regelung bleibt oft unklar, wer im Ernstfall handeln darf — ein Thema, das längst nicht nur ältere Menschen betrifft.
Auch das Testament stand im Mittelpunkt des Vortrags. Anhand praktischer Beispiele erläuterte der Referent, wie Testamente und Erbverträge rechtssicher gestaltet werden können. Wichtig dabei: Ein Testament muss, wie die CDU Koblenz berichtet, entweder eigenhändig und vollständig handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Formfehler können hier schnell zu Problemen führen.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Pflichtteilsrecht sowie den Rechten von Ehepartnern und Kindern. Dr. Artz betonte laut CDU Koblenz, dass Pflichtteilsansprüche häufig unterschätzt würden — und bei unklaren Testamenten zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können. Wer sein Erbe regeln will, kommt an diesem Punkt also nicht vorbei.
Zum Abschluss ging der Referent auf das internationale Erbrecht ein. Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung im Jahr 2015 wird maßgeblich der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers herangezogen. Gerade für Menschen mit internationalen Bezügen — sei es durch Wohnsitz im Ausland oder Familie in verschiedenen Ländern — ist das ein Detail, das im Ernstfall entscheidend sein kann.
Nach dem Vortrag stand Dr. Artz für Fragen zur Verfügung, ein Angebot, das die Besucherinnen und Besucher rege nutzten, wie die CDU Koblenz schreibt. Die Kreisvorsitzende der Senioren Union, Monika Artz, zog laut CDU Koblenz ein klares Fazit: Gerade für Ältere seien praxisnahe Informationen für den Alltag enorm wichtig — ein Anliegen, das die Senioren Union seit Jahren als eine ihrer Hauptaufgaben versteht.
Vorsorge ist kein Thema, das man einmal abhakt und dann vergisst. Vielleicht ist der Koblenzer Abend im Weinhaus Antonius für den ein oder anderen der Anstoß gewesen, die eigenen Unterlagen mal wieder durchzusehen. Und falls nicht: Der nächste freie Nachmittag wäre ein guter Zeitpunkt dafür.






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