
Staatsanwaltschaft Koblenz klagt Ex-Bürgermeister und leitenden Beamten der VG Betzdorf-Gebhardshain wegen Untreue an: Schäden von 350.000 und 58.
Manchmal reicht ein Blick in die Verwaltungsakten, um ganz grundsätzliche Fragen zu stellen. Was passiert eigentlich, wenn ein Beamter über Jahre sein Gehalt bekommt, aber niemand ihm sagt, was er tun soll? Genau diese Frage steht jetzt im Mittelpunkt eines Verfahrens, das die Staatsanwaltschaft Koblenz nach umfangreichen Ermittlungen auf den Weg gebracht hat. Betroffen ist eine Verbandsgemeindeverwaltung im nördlichen Rheinland-Pfalz, konkret die VG Betzdorf-Gebhardshain, wie lokalo.de berichtet. Zwei frühere Führungskräfte müssen sich nun vor Gericht verantworten — in zwei getrennten Verfahren, mit unterschiedlichen Vorwürfen, aber demselben Grundton: Untreue in besonders schwerem Fall.
Im ersten Fall geht es um einen ehemaligen Verbandsgemeindebürgermeister. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einem ihm unterstellten Beamten zwischen 2017 und 2022 bewusst keine Aufgaben übertragen zu haben — obwohl der Mitarbeiter arbeitsfähig war. Formal gehörte der Beamte zu einer Stabsstelle, die direkt dem Bürgermeister unterstand, und sollte offenbar im Homeoffice tätig sein. Nach Darstellung der Ermittler fehlte es aber sowohl an konkreten Arbeitsaufträgen als auch an der nötigen digitalen Ausstattung.
Erst als die Kommunalaufsicht auf die Situation aufmerksam wurde, kehrte der Mann im August 2022 zurück in den regulären Verwaltungsbetrieb. Die Staatsanwaltschaft musste anschließend eine durchaus kniffelige Frage klären: Wie bewertet man finanziell eine Arbeitsleistung, die gar nicht erbracht wurde? Die Ermittler legten letztlich die tatsächlich ausgezahlten Bezüge des betreffenden Zeitraums zugrunde — und kommen so auf einen möglichen Schaden von rund 350.000 Euro. Wegen dieser Summe und der Stellung des Mannes als Amtsträger gehen die Ermittler von einem besonders schweren Fall aus. Der frühere Bürgermeister selbst hat sich bislang nicht öffentlich geäußert, sein Verteidiger kündigte jedoch an, den Vorwürfen entgegenzutreten.
Das zweite Verfahren betrifft einen zwischenzeitlich suspendierten leitenden Beamten derselben Verbandsgemeinde. Er war mit Genehmigung zusätzlich als Geschäftsführer einer GmbH tätig, an der zwei Verbandsgemeinden beteiligt waren. Nach Darstellung der Anklage soll er für dieses Unternehmen vier Elektrofahrzeuge angeschafft haben, die die GmbH gar nicht benötigte — um sie anschließend kostenlos seiner eigenen Verbandsgemeinde zu überlassen.
Das Problem dabei: Es gab weder schriftliche Verträge noch Rechnungen, und die Forderungen gegen die Kommune tauchten auch nicht ordnungsgemäß in der Buchhaltung auf. Erst nachdem der Beamte seine Geschäftsführertätigkeit beendet hatte, wurden Buchung und Abrechnung nachgeholt. In der Zwischenzeit, zwischen Dezember 2021 und September 2023, bestand nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft die Gefahr, dass Forderungen in Höhe von etwa 58.000 Euro ausfallen könnten. Die Verteidigung sieht das anders: Eine Gefahr für das Vermögen habe nie bestanden, die Kosten hätten nach Rückgabe der Fahrzeuge ganz regulär abgerechnet werden können und sollen.
Damit ist die Liste der Vorwürfe gegen den leitenden Beamten noch nicht vollständig. Zusätzlich wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwischen 2019 und 2021 rund 15.000 Euro aus seiner Geschäftsführervergütung nicht an seinen Dienstherrn abgeführt zu haben, wie es die Nebentätigkeitsvorschriften eigentlich vorsehen — jeweils bis zum 31. März des Folgejahres. Der Landesrechnungshof hatte das Ganze den Ermittlern zufolge bereits zuvor beanstandet. Der Beamte zahlte die Beträge zwar noch vor Beginn des Ermittlungsverfahrens zurück, sein Verteidiger verweist zudem darauf, dass sein Mandant auf die Einrede der Verjährung verzichtet habe. Auch hier bestreitet die Verteidigung, dass dem Vermögen der Verbandsgemeinde jemals eine konkrete Gefahr gedroht habe.
Interessant ist auch, was aus dem Verfahren herausgefallen ist. Die Staatsanwaltschaft prüfte im Zuge ihrer Ermittlungen weitere mögliche Straftaten, konnte mehrere Verdachtsmomente aber nicht erhärten. Diese Teile des Verfahrens wurden gemäß Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt — darunter der frühere Verdacht des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit den Fördermitteln für die Elektrofahrzeuge sowie ein weiterer Untreueverdacht gegen den früheren Bürgermeister wegen nicht eingeforderter Nebentätigkeitsvergütungen.
Die Anklage gegen den früheren Bürgermeister liegt beim Schöffengericht des Amtsgerichts Betzdorf, Aktenzeichen 2050 Js 82496/23. Über die Vorwürfe gegen den leitenden Beamten entscheidet das Wirtschaftsschöffengericht am Amtsgericht Koblenz, Aktenzeichen 2050 Js 35081/23. Beide Gerichte müssen zunächst prüfen, ob sie die Anklagen zur Hauptverhandlung zulassen. Erst danach könnten konkrete Verhandlungstermine folgen.
Nach Paragraf 266 Strafgesetzbuch drohen bei Untreue grundsätzlich Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen sieht das Gesetz Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Ob diese Voraussetzungen hier tatsächlich erfüllt sind, müssen jetzt die zuständigen Gerichte klären.
Wichtig dabei: Eine Anklage ist kein Urteil. Beide Angeschuldigten gelten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung als unschuldig. Was am Ende bleibt, ist die Erkenntnis, dass Verwaltung eben auch Vertrauenssache ist — und dass dieses Vertrauen jetzt vor Gericht verhandelt wird. Wir bleiben dran, sobald es Termine oder Entscheidungen gibt.






Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.
Dein Beitrag für Antenne Koblenz
Kommentar verfassen
Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Wir prüfen Ihren Beitrag und veröffentlichen ihn nach Freigabe.