
Aufstiegs-BAföG 2026: Wie viel Zuschuss, Darlehen und Erlass es für Meister und Techniker gibt – und was die geplante Reform ab 2027 ändern soll.
Ob Meister, Techniker oder Fachwirt – wer sich beruflich weiterbildet, zahlt oft mehrere Tausend Euro für Lehrgang und Prüfung. Genau hier setzt das Aufstiegs-BAföG an, offiziell als Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bekannt. Laut einer Berechnung auf deutschland-rechner.de nutzen bundesweit rund 190.000 Menschen diese Förderung jedes Jahr, darunter Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher und Betriebswirte. Auch für die Rhein-Mosel-Region, wo Handwerk und Mittelstand das Rückgrat der Wirtschaft bilden, ist das eine Hausnummer.
Nach Angaben von deutschland-rechner.de werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss übernommen. Die andere Hälfte kommt als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Wer die Prüfung besteht, bekommt davon noch einmal die Hälfte erlassen. Am Rechenbeispiel eines Handwerksmeisters mit 9.500 Euro Gebühren wird das greifbar: 4.750 Euro Zuschuss, 4.750 Euro Darlehen, nach bestandener Prüfung 2.375 Euro Erlass. Übrig bleibt ein Eigenanteil von 2.375 Euro – also ein Viertel der ursprünglichen Kosten. Wer sich anschließend selbstständig macht und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, bekommt laut dem Rechner sogar den kompletten Rest des Darlehens erlassen.
Bei einer Fortbildung in Vollzeit kommt zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag dazu. Die Quelle beziffert ihn für Alleinstehende auf bis zu 1.019 Euro im Monat – zusammengesetzt aus Grundbedarf, Wohnpauschale, Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie einem Erhöhungsbetrag. Dieser Unterhaltsbeitrag ist seit 2020 ein reiner Zuschuss, muss also nicht zurückgezahlt werden. Verheiratete und Eltern bekommen pro Partner beziehungsweise Kind mit Kindergeldanspruch jeweils 235 Euro mehr. Wichtig für alle, die berufsbegleitend lernen: Den Unterhaltsbeitrag gibt es laut dem Rechner nur bei Vollzeitmaßnahmen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen pro Woche.
Das verbleibende Darlehen ist während der Fortbildung und bis zu zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei, maximal aber sechs Jahre. Danach läuft die Rückzahlung über zehn Jahre mit einer Mindestrate von 128 Euro im Monat. Wer vorzeitig zurückzahlen will, kann das laut deutschland-rechner.de jederzeit tun.
Spannend für alle, die ihre Fortbildung noch planen: Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 das Fünfte AFBG-Änderungsgesetz beschlossen. Es muss allerdings noch durch Bundestag und Bundesrat, bevor es gilt. Vorgesehen ist laut dem Rechner-Portal ein höherer Förderhöchstbetrag von 18.000 statt 15.000 Euro, eine Förderung des Meisterstücks bis 4.000 statt bisher 2.000 Euro sowie ein höherer Darlehenserlass von 60 statt 50 Prozent bei bestandener Prüfung. Auch Zuschüsse des Arbeitgebers sollen künftig nicht mehr angerechnet werden – aktuell mindern sie noch die förderfähigen Kosten. Wer schon 2026 mit dem Kurs startet, sollte laut der Quelle nicht mit den neuen, höheren Werten planen, denn laufende Maßnahmen bleiben in der Regel im bisherigen Recht.
Wer überlegt, den nächsten Schritt in der beruflichen Qualifizierung zu gehen, hat mit dem Aufstiegs-BAföG also ein Instrument, das die Kosten spürbar abfedert. Ein Blick in die eigenen Zahlen lohnt sich – am Ende entscheidet der Bescheid des zuständigen Amts für Ausbildungsförderung über die tatsächliche Höhe.






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