
VG Koblenz bestätigt Führerscheinentzug eines Auto-Posers trotz nur einem Punkt in Flensburg. Warum wiederholte Lärmfahrten die MPU-Pflicht auslösten.
Wer kennt das nicht: Ein aufheulender Motor in der Innenstadt, quietschende Reifen, Bässe, die bis in die Nebenstraßen dröhnen. Manche finden das cool, die meisten nur nervig. Und jetzt zeigt ein Fall aus Koblenz, dass genau dieses Verhalten den Führerschein kosten kann – und zwar auch dann, wenn das Punktekonto in Flensburg eigentlich fast leer ist.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Autofahrers abgelehnt, der sich gegen den sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis gewehrt hatte. Der Mann hatte lediglich einen einzigen Punkt in Flensburg. Trotzdem entschied das Gericht, dass die Behörde ihm zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen hat.
Worum ging es konkret? Zwischen Dezember 2024 und September 2025 fiel der Fahrer gleich fünfmal durch Verkehrsverstöße auf. Immer wieder beschleunigte er gemietete Autos besonders stark mitten in der Innenstadt und sorgte dabei für erheblichen Lärm. Nach Angaben von Geblitzt.de handelte es sich dabei um wechselnde Luxus-Mietwagen – darunter ein Audi, ein Lamborghini, eine Mercedes-Benz S-Klasse Cabrio und ein AMG C43.
Besonders bemerkenswert: In einem Fall setzte der Mann sein Verhalten unmittelbar nach einer Polizeikontrolle fort, als wäre nichts gewesen. Dazu kamen eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Tempo-30-Zone sowie überlaute Musik. Bei den Kontrollen zeigte er sich wiederholt uneinsichtig, erfand Ausreden oder trat laut Geblitzt.de direkt nach der Überprüfung demonstrativ erneut aufs Gas.
Die Fahrerlaubnisbehörde zog daraus Konsequenzen und ordnete eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, kurz MPU. Der Fahrer legte das geforderte Gutachten jedoch nicht vor. Die Folge: Im Mai 2026 entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.
Dagegen legte der Mann Widerspruch ein und zog zusätzlich mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Koblenz, um seinen Führerschein schnell zurückzubekommen. Ohne Erfolg: Die Richter bestätigten die Entscheidung der Behörde.
Normalerweise sieht das Fahreignungs-Bewertungssystem ein abgestuftes Vorgehen vor, bevor es bei acht Punkten zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt. In besonderen Fällen darf die Behörde aber schon früher eine MPU verlangen – und genau das sahen die Koblenzer Richter hier als gerechtfertigt an.
Der Fahrer habe wiederholt erkennen lassen, dass er sein Bedürfnis nach Aufmerksamkeit über die Verkehrsregeln und die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer stelle, so das Gericht. Das zeuge von einem charakterlichen Defizit und mangelnder Rücksichtnahme. Geblitzt.de zitiert aus der Beschlussbegründung, dass der Fahrer eine „Grundeinstellung“ zeige, die von einem „beharrlichen Willen zur Missachtung von Verkehrsregeln“ geprägt sei.
Rechtlich gilt dabei ein klarer Grundsatz: Wer ein angeordnetes Gutachten verweigert, gilt automatisch als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Das Gericht sah die Anordnung der MPU deshalb als geboten und folgerichtig an.
Gegen den Beschluss im Eilverfahren kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden. Bis dahin bleibt es dabei: Der Führerschein ist weg, egal wie wenig Punkte vorher in Flensburg standen. Das Aktenzeichen lautet 4 L 948/26.KO.
Der Fall aus Koblenz macht etwas deutlich, das viele unterschätzen: Es braucht nicht erst ein volles Punktekonto, damit Behörden und Gerichte hart durchgreifen. Wiederholtes, rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr reicht aus, um die charakterliche Eignung infrage zu stellen – unabhängig davon, wie die Flensburger Kartei gerade aussieht.
Für alle, die regelmäßig durch die Koblenzer Innenstadt fahren: Der nächste Motor, der unnötig aufheult, mag beeindrucken wollen. Vielleicht denkt der eine oder andere Fahrer jetzt aber zweimal nach, bevor er aufs Gas tritt. Und wer selbst genervt von Lärm und Imponiergehabe ist, weiß jetzt: Es gibt Grenzen, die auch Gerichte ernst nehmen.






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